Zur Sicherstellung der Versorgung aller volljährigen Menschen des Kreises Herzogtum Lauenburg, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung, einschließlich Suchterkrankungen, ambulante, teilstationäre oder stationäre Heilbehandlungen und/oder Unterstützung im Bereich der Sozialen Teilhabe, insbesondere im Bereich Wohnen, oder der Teilhabe zur Arbeit benötigen, schließen Leistungserbringer der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie eine Vertretung einer Organisation der Psychiatrieerfahrenen folgende Vereinbarung, die sich nicht auf Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Problematik bezieht.
Vereinbarung zur Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg