Beratung
Für Arbeitnehmer
Wir beraten und begleiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellung bei:
- Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
- drohendem Arbeitsplatzverlust, Konflikten am Arbeitsplatz, akuten Krisensituationen oder bei besonderer Belastung
- der Rückkehr in den Beruf – nach Krankheit oder bei behinderungsbedingter Erwerbsminderung
- einer ausgesprochenen Kündigung/Abmahnung
- der Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes beim bisherigen Arbeitgeber
- Fragen und Problemen zur Mobilität und Kommunikation
- der Erweiterung beruflicher Kenntnisse
- Fördermaßnahmen der Kostenträger z.B. individuellen Maßnahmen über das persönlich Budget (siehe die weiteren Angebote des IFD)
Ziel ist der Erhalt der Erwerbsfähigkeit.
für Arbeitgeber und Betriebe
Unser Beratungsangebot umfasst:
- das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach Paragraph 84 SGB IX
- die Qualifizierung und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Behindertenvertretungen und Betroffenen
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben
- Maßnahmen zur Prävention
- Umgestaltung oder Neuschaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen
- Zuschüsse zu Lohn- und Investitionskosten
Ziel ist eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb für die jeweilige Problemstellung.