Wohnhaus in der Norderstraße

Gemeinschaft erleben statt alleine zu sein, Unterstützung im Alltag erhalten, offene Ohren finden.

Das Wohnhaus Heide umfasst 20 Plätze plus zwei Plätze als Krisenzimmer für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen mit psychischer Erkrankung/Beeinträchtigung.

Das Wohnhaus liegt nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt.

Norderstraße 62
25746 Heide

dithmarschen@bruecke-sh.de
Tel. 0481 78608-0
Fax 0481 78608-14

Wohnen

Das Wohnhaus verfügt über einen Wohnkomplex mit 20 Einzelzimmern, die durch zwei Krisenzimmer für Notfälle ergänzt werden. Es gibt vier Wohneinheiten, die jeweils mit einer Wohnküche und pro Etage (EG/OG) mit einem Bad zur gemeinschaftlichen Nutzung ausgestattet sind.

Alle Einzelzimmer sind mit einer Möbelgrundausstattung versehen, können aber auch individuell ergänzt oder eingerichtet werden.

Darüber hinaus stehen Ihnen für die gemeinsame Nutzung mit anderen Menschen/Bürger*innen eine Caféteria und ein Garten zur Verfügung. In der Caféteria befindet sich ein Computer mit Internetanschluss zur kostenfreien Verfügung.

Begleitung

Bei uns steht Ihnen 24h/7 Tage die Woche eine Ansprechperson zur Verfügung, sodass Sie persönlich abgestimmte Unterstützung in allen Lebensbereichen erhalten. In der Nacht wird eine Anwesenheitsbereitschaft vorgehalten.

Angebote und Freizeit

Sie haben die Möglichkeit an Kreativangeboten, Einzel- und Gruppenangeboten (z.B. Kochgruppe, Spielegruppe), Ausflügen, begleiteten Einkaufsfahrten und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

Wir stimmen unsere Leistungs- und Unterstützungsangebote individuell und passgenau auf Sie mit samt Ihren Ressourcen und Bedarfen ab, sodass wir Sie zum Beispiel auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Reinigung der Wäsche, des Zimmers usw.) oder auch bei der Versorgung von regelmäßigen Mahlzeiten bei Bedarf unterstützen.

Team

Ein multiprofessionelles Team aus den Bereichen Pflege, Pädagogik, Sozialarbeit, Ergotherapie und Hauswirtschaft steht Ihnen zur Seite.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.