Wohnhaus Gelting
In unserem Wohnhaus unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihres Alltags, bei der Einhaltung Ihrer Drogenabstinenz und bei der Entwicklung einer Lebensplanung. Ziel ist es zu lernen, das Leben wieder alleine ohne den Konsum von Abhängigkeit fördernde Substanze gestalten zu können.
Die Einrichtung liegt in ruhiger Umgebung im Ortskern von Gelting in der Nähe der Ostsee. Nach Kappeln sind es etwa acht Kilometer. Dort finden sich unter anderem Einkaufsmöglichkeiten.
In unseren Wohnhäusern Hasselberg, Hüholz und Gelting eröffnen sich Genesungsperspektiven in einem gesicherten 2-Stufenmodell. Im Kernhaus Hasselberg betreten Sie Stufe 1: Ankommen, regenerieren, Perspektiven suchen.
Im Haus Gelting betreten Sie Stufe 2: Höhere Eigenverantwortung, Beschäftigung und Arbeit nachgehen, sowie weitere Belastungserprobung.
Verbundmanager Schleswig-Flensburg
Malte Sievert
Norderholm 12
24395 Gelting
schleswig-flensburg@bruecke-sh.de
Tel. 04643 18667-03
Fax 04643 18667-05
Gruppenübergreifender Dienst
Ralf G. Sobotta
r.sobotta@bruecke-sh.de
Tel. 04642 9622-0
Fax 04642 9622-22
Aufnahmeteam
Falk Borgmann
aufnahme-suchthilfen-hasselberg@bruecke-sh.de
Tel. 04642 9622-19
Fax 04642 9622-29
Begleitung und Angebote
professionell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Sie auf Stufe 2. Sie erleben mit einer Psychosozialen Begleitung und Beschäftigungen in den unterschiedlichsten Bereichen ausgefüllte Tage, entlastende Gespräche durch Ihre Bezugsbetreuung sowie Rückfallprophylaxe und medizinische Begleitung. Ein auf sie und ihre Fähigkeiten abgestimmter Wochenplan hilft ihnen so den Tag gut zu Planen. Gemeinschaftliche Freizeitgestaltung gehört genauso dazu wie Gemeinsames Einkaufen.
Kosten
Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.
Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.
Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.