Transparenzbericht: Einblick in unsere soziale Arbeit
Als Mitglied im PARITÄTISCHEN und gemeinsam mit den Initiativen, Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften, die sich in ihm zusammengeschlossen haben, bildet die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Brücke SH) eine starke Gemeinschaft für das Gemeinwohl. Alle Mitarbeitenden in der gemeinnützigen Brücke SH arbeiten zum Wohle der Allgemeinheit. Entsprechend werden mögliche Überschüsse für gemeinnützige Zwecke ausgegeben. Dabei darf keine Person begünstigt werden: – etwa durch eine Vergütung oder Bezahlung, die allzu sehr vom üblichen Maß abweicht – oder durch Ausgaben, die dem Zweck der Brücke SH fremd sind.
Über die folgenden zehn Punkte können Interessierte nachvollziehen, wofür sich die Mitarbeitenden bei der Brücke SH einsetzen und welche Ziele die Organisation verfolgt; welche Strukturen es gibt und wer Entscheidungsträger ist; woher die Mittel für unsere soziale Arbeit kommen und wie sie verwendet werden. Mit dieser Veröffentlichung erfüllt die Brücke SH die Anforderungen des Corporate Governance Kodex des PARITÄTISCHEN, Landesverband Schleswig-Holstein. Gemeinsames Ziel ist, Bürger*innen mehr Transparenz in unsere soziale Arbeit zu geben.
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH
Sitz der Gesellschaft: Kiel
Landesgeschäftsstelle, Muhliusstraße 94, 24103 Kiel
1984 wurde die Organisation als Arbeitsgemeinschaft Brücke Schleswig-Holstein gGmbH gegründet und 2003 umfirmiert in Brücke Schleswig-Holstein gGmbH.
Im Gesellschaftervertrag – der Satzung – ist in Paragraf 2 als Gegenstand der Gesellschaft festgelegt:
„§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- die Förderung des Wohlfahrtswesens
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge sowie Behinderte
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
zu 1.1: die Zusammenarbeit mit Fachhochschulen zum Zwecke der Weiterbildung und Veröffentlichung von Fachbeiträgen sozialer Arbeit; medizinischer Behandlung sowie Organisationsentwicklung.
zu 1.2: die Einrichtung und den Betrieb von Tageskliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen, medizinischen Versorgungszentren und Leistungen zuständiger Rehabilitationsträger zur ambulanten medizinischen Behandlung.
zu 1.3: die Einrichtung und den Betrieb beschützender Wohnformen und ambulanter Unterstützungsleistungen nach den jeweils gültigen Sozialgesetzbüchern.
zu 1.4: Ausbildungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen für Berufstätige, sowie schulische Begleitung für Menschen mit psychosozialen Hemmnissen.
zu 1.5
und 1.6: den Betrieb von Einrichtungen und die Unterhaltung von Angeboten der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Kranken- und Suchtkranken und Behindertenhilfe, der Asylhilfe sowie durch Einrichtung und Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtung zur Unterstützung minderjähriger und erwachsener Flüchtlinge und Migranten, sowie Einrichtung und Betrieb von pädagogischen und therapeutischen Wohn- und Hilfeangeboten, Tagesstätten, Arbeitsangeboten und Werkstätten und damit zusammenhängende Einrichtungen für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder als wirtschaftlich hilfsbedürftig i. S. d. Abgabenordnung gelten.
zu 1.7: die Durchführungen von nationalen und internationalen Austauschprogrammen.
zu 1.8: öffentliches Eintreten für Genderkompetenz und -sensibilität, um die unter schiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in ihrer gesellschaftlichen Rolle und im Berufsalltag zu beachten.
zu 1.9: Aufbau bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen inklusiver Angebote, sowohl in bestehenden Leistungsangeboten als auch in nichtprofessionelle regionale Angebote und Aufbau und Einbindung bürgerschaftlich engagierter psychiatrieerfahrener Bürgerinnen und Bürger
zu 1.10: die selbstlose Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und 2. AO.
Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der vorgenannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen, verwirklicht. Dies kann insbesondere durch die Erbringung oder Inanspruchnahme von Kooperationsleistungen in Form von Verwaltungs- dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Personalüberlassungen oder anderen Dienstleistungen, die der gemeinschaftlichen Verwirklichung der in dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke durch die beteiligten Körperschaften dienen, erfolgen. Die Kooperationspartner werden in einer separaten Aufstellung erfasst.
Zweck des Unternehmens ist darüber hinaus die Mittelweitergabe an steuerbe günstigte Körperschaften, die Mitglied im PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind bzw. diesen selbst, zur Verwirklichung derer steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben und Einrichtungen zur Förderung psychisch erkrankter und behinderter Menschen sowie zur Prävention von psychischen Erkrankungen übernehmen oder betreiben.
Die Gesellschaft wird mit anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen in der Psychiatrie tätigen Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten.“
Hier geht es zu unserem Leitbild.
Die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH ist als Körperschaft, also rechtsfähige juristische Person, von der Körperschaftssteuer befreit weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken dient.
Im Anhang finden Sie den Bescheid des Finanzamtes Kiel-Nord dazu: Bescheid für 2019 Körperschaftssteuer Stand 13.04.2021
Brücke Schleswig-Holstein (Brücke SH)
- Irini Aliwanoglou
Geschäftsführerin - Stefan Greger,
Mitglied der Geschäftsleitung, kaufmännischer Leiter, Prokurist
Für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen mit seelischen Erkrankungen, psychischen Behinderungen sowie mit Erkrankungen infolge von Suchtmittel-Missbrauch sowie Erkrankungen infolge sozialer Benachteiligungen bieten Mitarbeitende der Brücke SH in zwei kreisfreien Städten und in sieben Kreisen in Schleswig-Holstein vielfältige Unterstützungen an.
Das Schaubild im Anhang informiert, in welchen Regionen die Brücke SH vertreten ist. Zudem sind namentlich die Mitglieder der Geschäftsleitung mit ihren Funktionen und Fachbereichen aufgeführt sowie die Verbundmanager*innen. Sie vertreten als Entscheidungsträger*innen die Brücke SH regional vor Ort.
Die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Brücke SH) ist im Sozial- und Gesundheitswesen tätig. Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen für Bürger und Bürgerinnen des Landes Schleswig-Holstein ausgerichtet, die seelisch erkrankt, psychisch behindert oder die infolge von Suchtmittel-Missbrauch oder infolge von sozialer Benachteiligung erkrankt sind.
Hilfe und Unterstützung für betroffene Menschen entwickeln sich in der Gemeindepsychiatrie kontinuierlich weiter. Aus den Erfahrungen der zunehmend ambulanten bedarfsgerechten Leistungserbringung in diesem Bereich und als Konsequenz aus der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2009 in Deutschland in Kraft getreten, werden heute Angebote erweitert oder ausgebaut, die sich am individuellen Bedarf des Menschen mit Behinderung sowie an seinem Rechtsanspruch auf Förderung seiner persönlichen Entwicklung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausrichten.
Aus dem Anhang können Sie entnehmen, welche Unterstützungen in diesem Sinne durch Mitarbeitende der Brücke SH 2021 erbracht wurden.
In der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH waren im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 780 Mitarbeiter*innen tätig, davon 125 geringfügig Beschäftigte.
In der Ertragsstruktur 2021 können Sie nachlesen, wie sich die Leistungen zusammensetzen, die in der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Brücke SH) erbracht werden. Zudem ist dargestellt, woraus sich weitere Mittelzuflüsse ergeben.
Mit den erbrachten Leistungen ist es Menschen mit seelischen oder psychischen Erkrankungen/Behinderungen, mit Erkrankungen infolge von Suchtmittel-Missbrauch sowie infolge sozialer Benachteiligungen möglich – unterstützt von Fachkräften und bürgerschaftlich Engagierten der Brücke SH – selbstbestimmt und gleichberechtigt zu leben sowie das Leben selbst zu gestalten.
Die Jahresabschlüsse der Brücke SH werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Anhang Aufwandsstruktur 2020 können Sie sehen, wofür die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Brücke SH) die Mittel verwendet, die sie aus unterschiedlichen Quellen erhält, siehe Punkt 7 Mittelherkunft/Ertragsstruktur. Diese Mittel sind betriebsnotwendig, um Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit seelichen Erkrankungen, psychischen Behinderungen oder Erkrankungen infolge von Suchtmittel-Missbrauch oder infolge von sozialer Benachteiligung zu erbringen.
Die Jahresabschlüsse der Brücke SH werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Gesellschafter der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH sind
Stiftung PARITÄT Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Ruf (04 31) 56 02-0
Fax (04 31) 56 02-78
info@paritaet-sh.org
www.paritaet-sh.org
Die Brücke Schleswig e.V.
Elkier 1
24972 Steinbergkirche
Die Brücke Dithmarschen e.V.
Neue Anlage 23-25
25746 Heide
Ruf (04 81) 97-12 40
Fax (04 81) 97-15 90
info@bruecke-dithmarschen.de
www.bruecke-dithmarschen.de
Die Fähre e.V.
Kührener Straße 34
24211 Preetz
Beteiligt ist die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Brücke SH) an
Abitato Managementgesellschaft für seelische Gesundheit
Integrationsfachdienst Schleswig-Flensburg gGmbH
www.integrationsfachdienst-sl-fl.de/
WirksamZeit GmbH
WohnECK NF gGmbH, SozialeWohnraumLösungen
Die Brücke Schleswig-Holstein gGmbH erhält keine Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die mehr als 10% der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen.