Wohnhaus Schwarzenbek

Sie benötigen Begleitung rund um die Uhr, ein Zimmer in Gemeinschaft und mit Verpflegung. Das bieten wir Ihnen im Wohnhaus Schwarzenbek.

Das Wohnhaus liegt in ruhiger Lage, direkt im Zentrum von Schwarzenbek, mit Geschäften, Kino und einer guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. 25 Zimmer stehen Ihnen in der alten Villa und dem Neubau zur Verfügung. Der Garten lädt zum Verweilen ein. Die Zimmer sind unterschiedlich groß. Sie können sie mit Ihren eigenen Möbeln einrichten. Sie leben in Wohngruppen von bis zu fünf Personen zusammen, teilen sich Bad, Küche und Gemeinschaftsräume. Sie können selbst oder in Gemeinschaft kochen oder Sie lassen sich verpflegen.

Wohnhaus Schwarzenbek
Bahnhofstraße 4
21493 Schwarzenbek
herzogtum-lauenburg@bruecke-sh.de
Tel. 04151 8893-0
Fax 04151 8893-20

Begleitung

Rund um die Uhr stehen Ihnen sozialpsychiatrisch geschulte und langjährig erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. In Krisen ist nachts ein Bereitschaftsdienst für Sie da. Wir arbeiten nach dem Bezugssystem, d. h. Ihnen steht ein*e feste*r Mitarbeiter*in zur Seite. Mit ihm/ihr legen Sie einen konkreten Hilfeplan fest. Gemeinsam überlegen Sie, welche Unterstützung Sie benötigen, damit es Ihnen auf Sicht gelingt, Ihren Alltag zu bewältigen und möglichst selbstbestimmt zu leben. Ist der Zeitpunkt für eine eigene Wohnung gekommen, unterstützen wir Sie dabei.

Angebote und Freizeit

Neben unserer Unterstützung sorgen Angebote und Freizeitaktivitäten für Struktur. Im Beschäftigungsraum können Sie malen und töpfern, in kleinen Gruppen oder einzeln, je nach Neigung. Besuche im Café oder Theater stehen ebenso auf dem Programm wie Entspannungstraining. Das Programm richtet sich nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

Team

In unserem Team arbeiten Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Berufsgruppen.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist von Ihnen eine Miete zu zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.