Wohnhaus Preetz

Karen Schlüter
Jens Oluf Jürgensen

Kührener Straße 132
24211 Preetz

ploen@bruecke-sh.de
Tel. 04342 5224
Fax 04342 729305

Gemeinschaft, Verpflegung, ein eigenes Zimmer, Begleitung und Hilfe im Alltag. Das bieten wir Ihnen im Wohnhaus Preetz.

Das Haus liegt am Preetzer Stadtrand, ist freundlich ausgestattet und verfügt über einen Garten, der zum Verweilen einlädt.
Das Haupthaus verfügt über 21 Plätze in Einzelzimmern, ergänzt um sechs weitere Plätze in einer vollstationären Außenwohngruppe, die in unmittelbarer Nähe zum Haupthaus liegt.
Sie leben im Haupthaus in kleinen Wohngruppen mit bis zu fünf Personen zusammen. Pro Wohngruppe stehen zwei Bäder, eine große Gemeinschaftsküche sowie Nebenräume zur Verfügung. Sie können Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln einrichten.

Das Leben in der vollstationären Außenwohngruppe ist auf eine selbstständigere Lebensweise ausgerichtet, wobei der vollstationäre Versorgungsrahmen in vollem Umfang erhalten bleibt.

Begleitung

Rund um die Uhr begleiten wir Sie in unserem vollstationären Wohnhaus. In Krisen ist nachts ein Bereitschaftsdienst für Sie ansprechbar.
Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuungssystem. Mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin überlegen Sie gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen, damit es Ihnen gelingt, Ihren Alltag zu bewältigen und möglichst selbstbestimmt zu leben.
Ist der Zeitpunkt für eine eigene Wohnung gekommen, unterstützen wir Sie auch bei diesem Schritt. Zudem bieten wir eine Überleitung in die ambulanten Hilfen an.

Angebote und Freizeit

Wir bieten Ihnen regelmäßige Verpflegung an. Es ist auch möglich selbst oder in Gemeinschaft zu kochen. Neben der individuellen Begleitung sorgen Angebote und Freizeitaktivitäten für Tagesstruktur und Teilhabe.
Sie haben die Möglichkeit zur Teilnahme an Beschäftigungsangeboten, jahreszeitenbezogenen Angeboten, Aktivitäten der Frauen- oder Männergruppe, Bewegungsangeboten, Ausflügen, Festen und Veranstaltungen.
Zudem vermitteln wir in bestehende Beschäftigungs- und Arbeitsangebote.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.

Team

Es stehen Ihnen sozialpsychiatrisch geschulte und erfahrene Fachkräfte eines multiprofessionellen Teams zur Seite.

Bei Nachfragen rufen Sie gerne an oder wenden sich per Mail an uns:
k.schlueter@bruecke-sh.de
j.juergensen@bruecke-sh.de