Wohngruppen für Menschen mit Sucht-Erkrankungen

Selbstständig leben ohne Drogen

Rolf Steneberg-Trede
Bismarckstraße 15 b
24837 Schleswig

R.Steneberg-Trede@bruecke-sh.de
Tel. 04621 9687-11
Fax 04621 9687-21

Sie können folgende Ziele bei uns erreichen

Sich einen Lebensraum ohne Drogen und Alkohol aufbauen, in dem Sie sich stabilisieren, sich Ihr abstinentes Netzwerk ( Familie, Freunde, Partnerschaft) gestalten, Kontakt zur einer Selbsthilfegruppe aufbauen, Ihren Tag zufriedenstellend und ausgewogen gestalten.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Betreuung werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, in der Regel im Rahmen der §§ 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe) vom zuständigen Träger der Sozialhilfe nach Antragsstellung übernommen. Über die Antragsstellung beraten wir Sie gerne.

Sie kommen zu uns
• wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
• wenn Sie Ihre Abstinenz sichern wollen,
• wenn Sie Lust haben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft zu leben,
• wenn Sie mit uns gemeinsam vereinbarte Ziele erreichen wollen,
• wenn Sie mit Ihrem Kostenträger einen Einzug bei uns verabredet haben.

Das erwartet Sie bei uns

Mit Unterstützung des Teams trainieren Sie, sich wieder im suchtmittelfreien Alltag zurechtzufinden, in einem persönlichen Betreuungsplan werden Ihre Ziele festgehalten, gemeinsam mit Ihrer Bezugsbetreuung arbeiten Sie im Alltag an der Umsetzung Ihrer
Ziele, Sie haben regelmäßige Einzelgespräche, die sich in Ihren persönlichen Alltag einbetten, die Gruppe, in der Sie leben, trifft sich regelmäßig zu Gruppengesprächen und Freizeitaktivitäten, gemeinsam gestalten wir für Sie ein stabiles Netzwerk (Familie, Freunde, Selbsthilfegruppe etc.), in dem Sie Ihren neuen Alltag leben.

Sie wohnen bei uns

Im Schleswiger Stadtkern mit vielen Möglichkeiten für einen vielseitigen Alltag, in Ihrem Einzelzimmer in einer unserer Wohngruppen, Sie richten sich Ihr Zimmer mit Ihren persönlichen Möbeln ein, Sie haben viele Angebote zur Freizeitgestaltung, zum Beispiel Schwimmbad, Fitnessstudio oder Begegnungsstätte.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.